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Wegen Amtsanmaßung musste sich ein Handwerker in Köln vor Gericht verantworten – er hatte eine selbstgebaute Blitzer-Attrappe aufgestellt.
Das Verhalten des Mannes wecke Sympathie, bleibe aber dennoch strafbar, erklärte sie. Dennoch stellte sie das Verfahren ohne Auflagen ein – weil der Angeklagte offenbar nicht gewusst habe, dass seine Handlung verboten war und er niemandem schaden wollte.
Interessant: Es ist also tatsächlich strafbar, eine Radarfallen-Attrappe aufzustellen. Es ist “Amtsanmaßung”, das hätte ich nicht erwartet.