Bundestag: Deshalb durfte Claudia Roth der AfD Hammelsprung verweigern

> Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal anwesend sind. Im fraglichen Fall war deutlich zu erkennen, dass weniger Abgeordnete anwesend waren. <

Mit anderen Worten: Es gab einen guten Grund, einen Hammelsprung durchzuführen, denn offensichtlich war der Bundestag nicht beschlussfähig, sollte aber trotzdem Beschlüsse fassen.

Die Motive der AfD mögen andere gewesen sein, nichts desto trotz war ihr Antrag meiner Meinung nach berechtigt. Er wurde abgelehnt.

> Wieso konnte Roth die AfD also blockieren? Die Antwort findet sich ebenfalls in der Geschäftsordnung. Solange sich der Sitzungsvorstand einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht, kann demnach kein Hammelsprung stattfinden. Zum Sitzungsvorstand gehörten neben Roth auch die beiden Schriftführer Benjamin Strasser von der FDP und Josef Oster von der CDU. <

Eine Gruppe von drei Personen kann also festlegen, dass entgegen der Wirklichkeit der Bundestag beschlussfähig ist.

Bin ich der einzige, der das sehr komisch findet?

Quelle: Welt Online

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196023245/Bundestag-Deshalb-durfte-Claudia-Roth-der-AfD-Hammelsprung-verweigern.html