Kunden von Phantom Secure hätten außerdem E-Mail-Adressen genutzt, die in dem Kontext wenig Interpretationsspielraum lassen, listen die Justizbehörden auf: leadslinger@freedomsecure.me (“Bleischleuder”), The.cartel@freedomsecure.me (“das Kartell”), The.killa@freedomsecure.me, Trigger-happy@lockedpgp.com (“schießwütig”), Knee_capper9@lockedpgp.com (“Kniescheibenzertrümmerer9”), Elchapo66@lockedpgp.com, Time4a187@freedomsecure.me (“Zeit für einen Mord”).
Das ist jetzt aber nicht wahr, oder? E-Mail-Adressen, wie sie pubertierende Teenager aussuchen, werden von den Anklägern tatsächlich als Beweismittel präsentiert?
ichfickedeinemutter@freedomsecure.me ist dann bestimmt auch völlig erstzunehmen!
Mir ist schlecht…
Quelle: Heise Online