> Der Angeklagte hatte gestanden, im April 2017 […] ein totes Baby in einer Tiefkühltruhe entdeckt zu haben. Erst im Januar 2018 ging der Mann zur Polizei. Er wurde deshalb wegen Störung der Totenruhe angeklagt. <
WTF? Störung der Totenruhe?
> (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar. <
Quelle: dejure.org
Ich kann das beim besten Willen diesen Straftatbestand nicht konstruieren. Oder ist es “beschimpfender Unfug” einen solchen Fund nicht zu melden? Selbst das kann ich nicht nachvollziehen.
Für mich klingt das so, als ob jemand versucht hat einen Straftatbestand zu konstruieren, weil er es nicht ertragen konnte, dass der Mann nicht bestraft wird.
Quelle:
Halle: Baby in Eisfach verheimlicht – Freispruch und Geld für Hospiz – SPIEGEL ONLINE