> […] hat die EU die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur bei Neubauten und Renovierungen per Gesetz vorzuschreiben. […]
Dies muss bis zum März 2020 erfolgen […] Das Ministerium will “die Frist der EU nutzen”, um die Vorgaben […] zu erfüllen. <
Mit anderen Worten: Aussitzen, bis die Frist abläuft. Wie immer. Nur gut, dass die Klimakanzlerin das nicht mehr erleben muss… Äh, Moment …